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Hausordnung der Schule Marienberg

Alle an der Schule Marienberg wollen durch Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft zu einem harmonischen Miteinander beitragen.

§ 1     Unterricht

1.1     Der Unterricht ist pünktlich zu beginnen und zu beenden. Das Fehlen eines Fachlehrers ist 5 Minuten nach Beginn Unterrichtsstunde im Lehrerzimmer oder Sekretariat durch die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen oder deren Vertreterinnen zu melden.

1.2     Für den allgemeinen Unterrichtsbeginn gilt folgende Regelung über den Einlass in das Schulgebäude:

  • ·        Einlass in den Vorraum (Windfang)

7:00 Uhr

  • ·        Einlass in die Eingangshalle

7:30 Uhr

  • ·        Beginn der Aufsicht durch Lehrer

7:45 Uhr

  • ·        Beginn der ersten Unterrichtsstunde, bzw. des Schulgottesdienstes

8:10 Uhr

Unterrichtszeiten:

Die Unterrichtszeiten dauern Montag bis Freitag:

1. Stunde

8:10

8:55

2. Stunde

9:00

9:45

1. Pause

3. Stunde

9:55

10:40

4. Stunde

10:45

11:30

2. Pause

5. Stunde

11:50

12:35

6. Stunde

12:40

13:25

3. Pause

7. Stunde

13:30

14:15

8. Stunde

14:20

15:05

Ausfall von Unterrichtsstunden, Vertretungen oder sonstige Änderungen des Unterrichtsbetriebes werden am „Schwarzen Brett“ bekanntgemacht. Bei Unklarheiten fragen die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen bei der für die Vertretungspläne zuständigen Lehrkraft nach.

1.3     Bei Unterrichtsbeginn in der 1. Stunde bzw. bei Unterrichtsbeginn in der 2. Stunde ist den Schülerinnen der Sekundarstufe I der Aufenthalt im Schulgebäude außerhalb der Pausenhalle vor dem ersten Gongzeichen untersagt; erst danach dürfen die oberen Etagen betreten werden. Ausnahmen: Bestellung zu Absprachen vor dem Lehrerzimmer oder Sekretariatsgeschäfte.


§ 2     Pausen und Freistunden:

  • 2.1         Aufenthalt während der Pausen
  • ·        Die 1. und 3. Pause verbringen die Schülerinnen der Klassen 5 – 10 im Klassenzimmer oder auf dem jeweiligen Gang davor.
  • ·        Die große Pause verbringen die Schülerinnen der Klassen 5 – 10 auf dem Schulgelände, aber außerhalb der Unterrichtsräume. Pausenräume sind die Schulhöfe, die Pausenhalle im C-Trakt (ohne Altbau), die Terrasse und der Dachgarten. Der Windfang des Haupteinganges ist freizuhalten!
  • ·        Treffen mit Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind während der Schulzeit nicht möglich!

In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen in den Unterrichtsräumen.

  • ·        Ab Stufe 11 dürfen die Schülerinnen in den Pausen und in Freistunden das Schulgebäude verlassen.
  • ·        Den Schülerinnen der Oberstufe stehen weiter die Pausenhalle und das Oberstufenselbstlernzentrum (Dachgeschoss D-Trakt) für die Freistunden zur Verfügung-

Auf folgende Bestimmungen der Hausordnung wird nochmals nachdrücklich hingewiesen:

  • 2.2         Während der gesamten Unterrichtszeit, auch in den Pausen, dürfen die Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe das Schulgebäude aus versicherungs- und damit aufsichtsrechtlichen Gründen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin verlassen. Die Schülerinnen müssen ferner eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen, die sich jedoch nur auf begründete Ausnahmefälle beziehen kann. Arztbesuche sind grundsätzlich auf den Nachmittag zu legen (Ausnahmen sind operative Eingriffe, z.B. das Ziehen von Weisheitszähnen).
  • 2.3         Verhalten während der Pausen:

Um Unfälle zu vermeiden, ist es untersagt, innerhalb des Gebäudes umherzurennen.

Ball- und Wurfspiele und sonstige Spiele, die andere gefährden, müssen unterbleiben.

Ebenso untersagt sind Inliner oder Roller.

§ 3     Fach- und Klassenräume

Es ist eine selbstverständliche Pflicht, das Schulgebäude und die Einrichtungen der Schule so pfleglich zu behandeln, dass keine Schäden entstehen.

Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Schülerinnen bzw. ihre Erziehungsberechtigten.


  • 3.1         Unterrichtsräume
  • ·        Alle sollten sich bemühen, die Räume sauber zu halten; Gegenstände aus dem Fenster zu werfen kann andere gefährden und Schäden verursachen.
  • ·        Die Tafeln sind nach jeder Unterrichtsstunde zu reinigen.
  • ·        Es ist nicht gestattet, die Dachflächen zu betreten. Es ist verboten, auf den Fensterbänken zu sitzen.
  • ·        Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsraum ist dieser so aufzuräumen, dass er sachgemäß gereinigt werden kann. Dazu gehört auch, dass die Stühle hochgestellt werden.
  • ·        Die Lehrerinnen und Lehrer schließen zu Beginn der großen Pause und am Ende des Unterrichtstages die Klassen und Fachräume ab.
  • ·        Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen.
  • 3.2         Fachräume
  • ·        In den Räumen, in denen Kunstunterricht oder Hauswirtschaft(slehre)gegeben wird, werden die Arbeitsgeräte bei Ende des Unterrichts gesäubert. Die Abfälle werden zum Müllcontainer gebracht.
  • ·        Alle Fachräume und die Turnhallen dürfen nur in Anwesenheit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer betreten werden.
  • 3.3         Flure
  • ·        Der Flur im Verwaltungsbereich ist kein Durchgang für Schülerinnen.
  • ·        Der Aufenthalt vor dem Lehrerzimmer ist nur in wichtigen Fällen gestattet (Absprache mit einem Lehrer/Sekretariatsgeschäfte). Dies rechtfertigt jedoch noch nicht, dass eine Schülerin von anderen hierhin begleitet wird. Der Raum vor dem Lehrerzimmer ist auch nicht der Platz, um Klassenarbeiten zurückzugeben oder Somi-Noten zu erteilen.

§ 4     Fahrradkeller

  • 4.1  Vor und im Fahrradkeller sind die Fahrräder in die Ständer innerhalb der durch weiße Umrandung markierten Stellflächen einzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Öffnen der Türen und der Transport der Container nicht behindert werden.
  • 4.2  Motorfahrräder sind nur neben dem Zugang zu der Tiefgarage aufzustellen.
  • 4.3  Weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder befinden sich neben dem Zugang zur Tiefgarage.
  • 4.4  Durch den Fahrradkeller führt ein feuerpolizeilich vorgeschriebener Fluchtweg. Wer diesen Fluchtweg durch regelwidrig abgestellte Zweiräder beeinträchtigt, gefährdet die Sicherheit des Schulbetriebes. Zur Beseitigung dieser Störung können die Zweiräder im Auftrag der Schule entfernt werden; sie sind dann gegen Zahlung von 2,- Euro zugunsten der SV beim Hausmeister auszulösen.
  • 4.5  Untersagt ist das Abstellen auf dem Bürgersteig vor dem Haupteingang. Die Hausverwaltung des Meererhof ist sehr rigoros, was das falsche Abstellen von Fahrrädern im Bereich Rheinstraße/Glockhammer und auf dem Meererhof selber angeht.
  • 4.6  Fahrräder sind entsprechend gesichert abzustellen. Teure Markenräder locken professionelle Diebe an. Für mitgeführte Fahrräder besteht von Seiten der Schule (wie an allen Schulen) keine Fahrraddiebstahlversicherung.

§ 5     Verschiedenes

  • 5.1         Anschlagtafeln

Aushänge jeglicher Art sind von der Schulleitung (Herr Burdich) zu genehmigen. Das Schwarze Brett ist keine Nachrichtenbörse. Auch ist der jeweilige Ort für Aushänge (Plakatierung) oder die Aufstellung von Stellwänden mit der Schulleitung abzusprechen. Die Türen der Haupteingänge und die Betonsäulen sind von Aushängen zu verschonen.

  • 5.2         Schließfächer

Den Schülerinnen der Oberstufe, im Einzelfall auch Schülerinnen der Mittelstufe, wird auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres ein Schließfach zugeteilt. Für den Schlüssel ist eine Schutzgebühr von 15,- Euro zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Schlüssels erstattet wird.

  • 5.3         Rauchen

Rauchen ist gesundheitsschädlich und ist im Schulgebäude und auf den Schulhöfen verboten.

  • 5.4         Fundsachen

Gefundene Sachen werden an die Schulpforte gebracht und dort bis zu drei Monaten aufbewahrt. Nicht abgeholte Fundsachen werden jeweils eine Woche vor den Ferien und zu den Elternsprechtagen ausgestellt. Dann werden sie verwertet.

  • 5.5         Allgemeine Ordnungsaufgaben

Schülerinnen, die für den allgemeinen Ordnungsdienst eingeteilt sind, sorgen dafür, dass der ihnen zugewiesene Bereich sauber und in guter Ordnung bleibt.

Klassen-, Kurs- und Stufensprecherinnen erinnern die jeweils eingeteilten Mitschülerinnen an ihre Ordnungsaufgabe. Die Klassenlehrer/innen und zur Aufsicht eingeteilte Lehrkräfte sorgen mit dafür, dass die Ordnungsaufgaben sachgerecht wahrgenommen werden.

Die wöchentliche Einteilung der Ordnungsdienste ist am „Schwarzen Brett“ zu ersehen.

Die Benutzung eines Walkman in den Klassenräumen ist nicht gestattet. Hingewiesen wird auf die medizinisch begründeten Warnungen hinsichtlich Folgeschäden beim Gebrauch eines Walkman! Handys sind im Schulgebäude verboten.

In der jeweils letzten Stunde, die in einem Klassen- oder Kursraum abgehalten werden, sind die Fenster zu schließen (Notbelüftung) und die Stühle hochzustellen. Die jeweils letzte Stunde lässt sich dem auf dem Pult angehefteten Raumplan entnehmen.

Die Hausordnung ist von der Schulkonferenz, dem Mitwirkungsgremium der Lehrer, Eltern und Schülerinnen erstellt worden. Änderungen oder Ergänzungen der Hausordnung obliegen allein diesem Gremium.

Es wird von allen Schülerinnen erwartet, dass sie sich an die Hausordnung halten und (z.B. bei Fehlverhalten) den Anweisungen der Lehrerschaft entsprechen.

 
 
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