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Hausordnung der Schule Marienberg
Alle an der Schule Marienberg wollen durch
Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft zu einem
harmonischen Miteinander beitragen.
§ 1 Unterricht
1.1 Der Unterricht ist pünktlich zu
beginnen und zu beenden. Das Fehlen eines Fachlehrers ist 5 Minuten
nach Beginn Unterrichtsstunde im Lehrerzimmer oder Sekretariat
durch die Klassen- bzw. Kurssprecherinnen oder deren Vertreterinnen
zu melden.
1.2 Für den allgemeinen
Unterrichtsbeginn gilt folgende Regelung über den Einlass in das
Schulgebäude:
- · Einlass in den
Vorraum (Windfang)
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7:00 Uhr
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- · Einlass in die
Eingangshalle
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7:30 Uhr
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- · Beginn der Aufsicht
durch Lehrer
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7:45 Uhr
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- · Beginn der ersten
Unterrichtsstunde, bzw. des Schulgottesdienstes
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8:10 Uhr
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Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten dauern Montag bis Freitag:
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1. Stunde
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8:10
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8:55
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2. Stunde
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9:00
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9:45
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1. Pause
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3. Stunde
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9:55
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10:40
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4. Stunde
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10:45
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11:30
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2. Pause
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5. Stunde
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11:50
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12:35
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6. Stunde
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12:40
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13:25
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3. Pause
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7. Stunde
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13:30
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14:15
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8. Stunde
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14:20
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15:05
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Ausfall von Unterrichtsstunden, Vertretungen oder sonstige
Änderungen des Unterrichtsbetriebes werden am „Schwarzen
Brett“ bekanntgemacht. Bei Unklarheiten fragen die Klassen-
bzw. Kurssprecherinnen bei der für die Vertretungspläne zuständigen
Lehrkraft nach.
1.3 Bei Unterrichtsbeginn in der 1.
Stunde bzw. bei Unterrichtsbeginn in der 2. Stunde ist den
Schülerinnen der Sekundarstufe I der Aufenthalt im Schulgebäude
außerhalb der Pausenhalle vor dem ersten Gongzeichen untersagt;
erst danach dürfen die oberen Etagen betreten werden. Ausnahmen:
Bestellung zu Absprachen vor dem Lehrerzimmer oder
Sekretariatsgeschäfte.
§ 2 Pausen und Freistunden:
- 2.1
Aufenthalt während der Pausen
- · Die 1.
und 3. Pause verbringen die Schülerinnen der Klassen 5 – 10 im Klassenzimmer
oder auf dem jeweiligen Gang davor.
- · Die große
Pause verbringen die Schülerinnen der Klassen 5 – 10 auf dem Schulgelände,
aber außerhalb der Unterrichtsräume. Pausenräume sind die Schulhöfe, die
Pausenhalle im C-Trakt (ohne Altbau), die Terrasse und der Dachgarten. Der
Windfang des Haupteinganges ist freizuhalten!
- · Treffen mit
Schülerinnen und Schülern anderer Schulen sind während der
Schulzeit nicht möglich!
In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen in den
Unterrichtsräumen.
- · Ab Stufe
11 dürfen die Schülerinnen in den Pausen und in Freistunden das Schulgebäude
verlassen.
- · Den Schülerinnen
der Oberstufe stehen weiter die Pausenhalle und das
Oberstufenselbstlernzentrum (Dachgeschoss D-Trakt) für die
Freistunden zur Verfügung-
Auf folgende Bestimmungen der Hausordnung wird nochmals
nachdrücklich hingewiesen:
- 2.2
Während der gesamten Unterrichtszeit, auch in den Pausen, dürfen die
Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe das Schulgebäude aus versicherungs-
und damit aufsichtsrechtlichen Gründen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines
Lehrers/einer Lehrerin verlassen. Die Schülerinnen müssen ferner eine
Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen, die sich jedoch nur auf
begründete Ausnahmefälle beziehen kann. Arztbesuche sind grundsätzlich auf den
Nachmittag zu legen (Ausnahmen sind operative Eingriffe, z.B. das Ziehen von
Weisheitszähnen).
- 2.3 Verhalten
während der Pausen:
Um Unfälle zu vermeiden, ist es untersagt, innerhalb des
Gebäudes umherzurennen.
Ball- und Wurfspiele und sonstige Spiele, die andere gefährden,
müssen unterbleiben.
Ebenso untersagt sind Inliner oder Roller.
§ 3 Fach- und Klassenräume
Es ist eine selbstverständliche Pflicht, das Schulgebäude und
die Einrichtungen der Schule so pfleglich zu behandeln, dass keine
Schäden entstehen.
Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Schülerinnen bzw.
ihre Erziehungsberechtigten.
- 3.1
Unterrichtsräume
- · Alle
sollten sich bemühen, die Räume sauber zu halten; Gegenstände aus dem Fenster
zu werfen kann andere gefährden und Schäden verursachen.
- · Die
Tafeln sind nach jeder Unterrichtsstunde zu reinigen.
- · Es ist
nicht gestattet, die Dachflächen zu betreten. Es ist verboten, auf den
Fensterbänken zu sitzen.
- · Nach der letzten
Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsraum ist dieser so
aufzuräumen, dass er sachgemäß gereinigt werden kann. Dazu gehört
auch, dass die Stühle hochgestellt werden.
- · Die Lehrerinnen
und Lehrer schließen zu Beginn der großen Pause und am Ende des
Unterrichtstages die Klassen und Fachräume ab.
- · Nach
Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen.
- 3.2
Fachräume
- · In den
Räumen, in denen Kunstunterricht oder Hauswirtschaft(slehre)gegeben wird,
werden die Arbeitsgeräte bei Ende des Unterrichts gesäubert. Die Abfälle
werden zum Müllcontainer gebracht.
- · Alle
Fachräume und die Turnhallen dürfen nur in Anwesenheit der Fachlehrerinnen und
Fachlehrer betreten werden.
- 3.3
Flure
- · Der Flur im
Verwaltungsbereich ist kein Durchgang für Schülerinnen.
- · Der Aufenthalt vor
dem Lehrerzimmer ist nur in wichtigen Fällen gestattet (Absprache
mit einem Lehrer/Sekretariatsgeschäfte). Dies rechtfertigt jedoch
noch nicht, dass eine Schülerin von anderen hierhin begleitet wird.
Der Raum vor dem Lehrerzimmer ist auch nicht der Platz, um
Klassenarbeiten zurückzugeben oder Somi-Noten zu erteilen.
§ 4 Fahrradkeller
- 4.1 Vor und im Fahrradkeller sind die Fahrräder
in die Ständer innerhalb der durch weiße Umrandung markierten Stellflächen
einzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Öffnen der Türen und der
Transport der Container nicht behindert werden.
- 4.2 Motorfahrräder sind nur neben dem Zugang zu
der Tiefgarage aufzustellen.
- 4.3 Weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
befinden sich neben dem Zugang zur Tiefgarage.
- 4.4 Durch den Fahrradkeller führt ein
feuerpolizeilich vorgeschriebener Fluchtweg. Wer diesen Fluchtweg durch
regelwidrig abgestellte Zweiräder beeinträchtigt, gefährdet die Sicherheit des
Schulbetriebes. Zur Beseitigung dieser Störung können die Zweiräder im Auftrag
der Schule entfernt werden; sie sind dann gegen Zahlung von 2,- Euro zugunsten
der SV beim Hausmeister auszulösen.
- 4.5 Untersagt ist das Abstellen auf dem
Bürgersteig vor dem Haupteingang. Die Hausverwaltung des Meererhof ist sehr
rigoros, was das falsche Abstellen von Fahrrädern im Bereich
Rheinstraße/Glockhammer und auf dem Meererhof selber angeht.
- 4.6 Fahrräder sind entsprechend gesichert abzustellen.
Teure Markenräder locken professionelle Diebe an. Für mitgeführte
Fahrräder besteht von Seiten der Schule (wie an allen Schulen)
keine Fahrraddiebstahlversicherung.
§ 5 Verschiedenes
Aushänge jeglicher Art sind von der Schulleitung (Herr Burdich)
zu genehmigen. Das Schwarze Brett ist keine Nachrichtenbörse. Auch
ist der jeweilige Ort für Aushänge (Plakatierung) oder die
Aufstellung von Stellwänden mit der Schulleitung abzusprechen. Die
Türen der Haupteingänge und die Betonsäulen sind von Aushängen zu
verschonen.
Den Schülerinnen der Oberstufe, im Einzelfall auch Schülerinnen
der Mittelstufe, wird auf Wunsch zu Beginn des Schuljahres ein
Schließfach zugeteilt. Für den Schlüssel ist eine Schutzgebühr von
15,- Euro zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Schlüssels erstattet
wird.
Rauchen ist gesundheitsschädlich und ist im Schulgebäude und auf
den Schulhöfen verboten.
Gefundene Sachen werden an die Schulpforte gebracht und dort bis
zu drei Monaten aufbewahrt. Nicht abgeholte Fundsachen werden
jeweils eine Woche vor den Ferien und zu den Elternsprechtagen
ausgestellt. Dann werden sie verwertet.
- 5.5 Allgemeine
Ordnungsaufgaben
Schülerinnen, die für den allgemeinen Ordnungsdienst eingeteilt
sind, sorgen dafür, dass der ihnen zugewiesene Bereich sauber und
in guter Ordnung bleibt.
Klassen-, Kurs- und Stufensprecherinnen erinnern die jeweils
eingeteilten Mitschülerinnen an ihre Ordnungsaufgabe. Die
Klassenlehrer/innen und zur Aufsicht eingeteilte Lehrkräfte sorgen
mit dafür, dass die Ordnungsaufgaben sachgerecht wahrgenommen
werden.
Die wöchentliche Einteilung der Ordnungsdienste ist am
„Schwarzen Brett“ zu ersehen.
Die Benutzung eines Walkman in den Klassenräumen ist nicht
gestattet. Hingewiesen wird auf die medizinisch begründeten
Warnungen hinsichtlich Folgeschäden beim Gebrauch eines Walkman!
Handys sind im Schulgebäude verboten.
In der jeweils letzten Stunde, die in einem Klassen- oder
Kursraum abgehalten werden, sind die Fenster zu schließen
(Notbelüftung) und die Stühle hochzustellen. Die jeweils letzte
Stunde lässt sich dem auf dem Pult angehefteten Raumplan
entnehmen.
Die Hausordnung ist von der Schulkonferenz, dem
Mitwirkungsgremium der Lehrer, Eltern und Schülerinnen erstellt
worden. Änderungen oder Ergänzungen der Hausordnung obliegen allein
diesem Gremium.
Es wird von allen Schülerinnen erwartet, dass sie sich an die
Hausordnung halten und (z.B. bei Fehlverhalten) den Anweisungen der
Lehrerschaft entsprechen.
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