Staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit oder ohne Fachhochschulreife
Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.
"Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein" (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002).
Dabei kommt der Persönlichkeit der Erzieherinnen und Erzieher eine Schlüsselrolle zu. Erziehende müssen ihre Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit weiter entwickeln und zu kritischer Reflexion ihrer Person, ihres Menschenbildes sowie zur Selbsterziehung fähig sein. Offenheit, Achtung, Empathie, Toleranz, Multiperspektivität und Integrität müssen als Grundhaltungen der Arbeit entwickelt und praktiziert werden.
Diesem Kompetenzprofil auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes weiß sich unsere Ausbildung verpflichtet.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Nachweis der persönlichen Eignung
(zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als zwei Monate sein darf)
- abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/Sozialhelfer) oder Fachhochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen)
- mindestens Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
- Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/-in, Sozialhelfer/-
- in, Heilerziehungshelfer/-in
oder
- Abschluss eines Berufsfachschulbildungsganges oder Fachoberschulbildungsganges, der in zwei Jahren neben (erweiterten) beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermittelt
oder
- Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
oder
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit, z.B. Soziales Jahr, Zivildienst, Praktikum (Einzelfallentscheidung durch die Schulleitung)
Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit oder ohne Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer
Zweijährige vollzeitschulische Ausbildung mit Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Ein Jahr Berufspraktikum mit begleitendem Unterricht.
Fächer
Fachrichtungsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Bereich
Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit, Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Praktikum
Das KinderBildungsgesetz (KiBiz), das am 1. August 2008 in Kraft getreten ist, führt eine neue Gruppenstruktur (siehe Informationen der Stadt Düsseldorf) ein. Die drei Gruppenformen sind in den Blockpraktika wie folgt zu berücksichtigen:
Gruppenform T1 (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung)
Gruppenform T2 (Kinder im Alter von unter drei Jahren)
Gruppenform T3 (Kinder im Alter von drei Jahren und älter)
"Düsseldorfer Familiengruppe" (Kinder im Alter von vier Monaten bis zur Einschulung)
Schwerpunkt des ersten Unterstufen-Praktikums liegt auf der Altersgruppe 3-6 Jahren (Gruppenform T3 und ggf. T1).
Schwerpunkt des zweiten Unterstufen-Praktikums liegt auf der Altersgruppe 0-3 Jahren (Gruppenform T2 und "Düsseldorfer Familiengruppe").
Schwerpunkt des Oberstufenblockpraktikums liegt auf der Altersgruppe der Schulkinder.
Prüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet das Fachschulexamen statt. Es besteht aus drei schriftlichen Arbeiten (bzw. vier Arbeiten bei Erwerb der Fachhoschulreife) und ggf. mündlichen Prüfungen.
Am Ende des Berufspraktikums (3. Ausbildungsjahr) findet die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Die Fachhoschulreife wird nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums ausgesprochen.
Der Abschluss als "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" wird erreicht durch erfolgreichen Abschluss aller vorgenannten Prüfungsteile.
Sonstiges
Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Montessori-Diploms
Kosten
Eigenbeteiligung an Lernmitteln, Arbeitsmaterial und Vervielfältigungen
Förderung
Auskunft über BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Tel. 0221 899-1
oder bei Umschulung bei der Arbeitsagentur
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf, Tel. 0221 692-0
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich vom 1. September bis 28. Februar eines jeden Schuljahres. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Schulleitung.
In der Regel findet ein Bewerbungsgespräch statt.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- Geburtsurkunde
- Taufnachweis
- zwei Lichtbilder
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen (s.o.)
Schulleitung
St. Ursula Berufskolleg des Erzbistums Köln
Eiskellerstr. 11
40213 Düsseldorf
Bildungsgangleitung: Herr Freund
Beratung nach Vereinbarung
Sekretariat:
Telefon 0211 322394
Bürozeiten: montags-freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen auf Band sprechen. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück.
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