Staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit oder ohne Fachhochschulreife im integrierten Bildungsgang
Im Integrierten Bildungsgang erfolgt eine Ausbildung zur Kinderpflegerin /zum Kinderpfleger und zur Erzieherin/zum Erzieher. Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben. Durch die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger werden die angehenden Erzieherinnen und Erzieher auch für eine qualifizierte Arbeit mit Kindern von 0 bis 3 Jahren befähigt.
"Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein" (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002).
Dabei kommt der Persönlichkeit der Erzieherinnen und Erzieher eine Schlüsselrolle zu. Erziehende müssen ihre Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit weiter entwickeln und zu kritischer Reflexion ihrer Person, ihres Menschenbildes sowie zur Selbsterziehung fähig sein. Offenheit, Achtung, Empathie, Toleranz, Multiperspektivität und Integrität müssen als Grundhaltungen der Arbeit entwickelt und praktiziert werden.
Diesem Kompetenzprofil auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes weiß sich unsere Ausbildung verpflichtet.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder ein höherer Schulabschluss
- Nachweis der persönlichen Eignung (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
Abschluss
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in (nach zwei Jahren)
Anerkannte/r Erzieher/in mit oder ohne Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer
Vierjährige vollzeitschulische Ausbildung mit Tages- und Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen
Ein Jahr Berufspraktikum mit begleitendem Unterricht
Fächer
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr
(Lehrplan: Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Kinderpfleger)
Berufsbezogener Lernbereich
Sozialpädagogik, Praxis Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Praxis hauswirtschaftliche Versorgung, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik und Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Neigungsfächer, Förderkurse
Im dritten und vierten Ausbildungsjahr
(Lehrplan: Fachschule des Sozialwesens/Fachrichtung Sozialpädagogik)
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit, Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Differenzierungsbereich
Mathematik für Studierende, die die Fachhochschulreife erlangen wollen, sowie Ergänzungs-, Erweiterungs- und Vertiefungsangebote
Prüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger/in statt (als Eingangsvoraussetzung in die Fachschule für Sozialpädagogik).
Am Ende des vierten Ausbildungsjahres findet das Fachschulexamen statt. Es besteht aus drei schriftlichen Arbeiten (bzw. vier Arbeiten bei Erwerb der Fachhoschulreife) und ggf. mündlichen Prüfungen.
Am Ende des Berufspraktikums (5. Ausbildungsjahr) findet die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
Die Fachhoschulreife wird nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums ausgesprochen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrierten Bildungsganges wird auf dem Abschlusszeugnis des Fachschulexamens die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" ausgewiesen und ggf. der Erwerb der Fachhochschulreife bestätigt.
Sonstiges
Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Montessori-Diploms.
Kosten
Eigenbeteiligung an Lernmitteln, Arbeitsmaterial und Vervielfältigungen
Förderung
Auskunft über BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, Tel. 0221 899-1
oder bei Umschulung bei der Arbeitsagentur
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf, Tel. 0221 692-0
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich vom 1. September bis 28. Februar eines jeden Schuljahres. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Schulleitung.
In der Regel findet ein Bewerbungsgespräch statt.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- Geburtsurkunde
- Taufnachweis
- zwei Lichtbilder
- Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen (s.o.)
- Nachweis der persönlichen Eignung
(zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als zwei Monate sein darf)
Schulleitung
St. Ursula Berufskolleg des Erzbistums Köln
Eiskellerstr. 11
40213 Düsseldorf
Bildungsgangleitung: Frau Zoltek
Beratung nach Vereinbarung
Sekretariat:
Telefon 0211 322394
Bürozeiten: montags-freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen auf Band sprechen. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück.
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