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Staatlich anerkannte/r Motopäde/in
Motopädinnen / Motopäden haben die Aufgaben, Menschen, die in ihren Wahrnehmungs- und Bewegungsleistungen beeinträchtigt sind und aufgrund dieser Einschränkungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Auswirkungen auf ihr emotionales und soziales Verhalten sowie auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten erfahren, zu begleiten und zu fördern.
Im therapeutischen Dialog stehen die Gesamtpersönlichkeit des Einzelnen und dessen systemische Verknüpfungen im Mittelpunkt.
Jedes menschliche Handeln hat begründeten Sinn in der individuellen Lebensgeschichte und ist deren Ausdruck.
Auf dieser Grundlage erwerben Motopädinnen/Motopäden diagnostische und psychomotorische Kompetenzen, um personenzentriert Anpassungs- und Bewältigungsstrategien anzubahnen, Prozesse zu begleiten und zu analysieren. Sie arbeiten mit Menschen aller Altersstufen, vorrangig mit Kindern und Jugendlichen.
Ausgehend von individuellen und entwicklungspsychologischen Bedingungen entscheiden sie sich für eine Einzel- oder Gruppenförderung und beraten das familiäre und soziale System. Dabei können sie Mitglied eines Teams sein, leitend tätig werden oder als Selbstständige eine eigene Praxis führen.
Auf dem Hintergrund, den Menschen als Akteur seiner Handlungen und Entwicklung zu sehen, nehmen Motopädinnen und Motopäden nicht nur rehabilitative Aufgaben, sondern in Kindertagesstätten, Schulen und Freizeiteinrichtungen auch präventive Aufgaben wahr.
Motopädinnen und Motopäden üben ihre Tätigkeit vor allem in folgenden Einrichtungen aus:
Beratungs- und Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Sozialpädagogische, integrative und heilpädagogische Einrichtungen, Schulen und Sonderschulen, Vereine, Seniorenheime, Zentren für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für angepasste Arbeit, Klinische Einrichtungen, Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, freie Praxen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Gymnastiklehrer/in oder Sportlehrer/in und eine mindestens einjährige Berufspraxis
- Erzieher/in oder Sozialpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in oder Heilpädagoge/in mit einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufspraxis und einer sportlichen, rhythmischen oder tänzerischen Zusatzqualifikation
Abschluss
Staatlich anerkannte/r Motopäde/in
Ausbildungsdauer
Zweijährige berufsbegleitende Ausbildung
Unterrichtszeiten: montags bis mittwochs, 17:30 bis 21:30 Uhr
Fächer
Fachrichtungsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, medizinisch-psychologische Grundlagen
Fachrichtungsbezogener Bereich
Praxis der Motopädie, Motopädische Arbeitsweisen und Konzepte, Motodiagnostik, Projektarbeit, Praxis im motopädischen Berufsfeld
Prüfung
Der Bildungsgang endet mit zwei schriftlichen Arbeiten aus den beruflichen Handlungsfeldern und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Kosten
Eigenbeteiligung an Lernmitteln, Arbeitsmaterialien und Kopien, sowie an den Kosten für externe Referenten und Exkursionen.
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich vom 1. September bis 28. Februar eines jeden Schuljahres. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen.Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Schulleitung.
In der Regel findet ein Bewerbungsgespräch statt.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule
- Geburtsurkunde
- Taufnachweis
- zwei Lichtbilder
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen (s.o.)
'Schulleitung
St. Ursula Berufskolleg des Erzbistums Köln
Eiskellerstr. 11
40213 Düsseldorf
Ansprechpartnerin: Frau Janssen
Beratung nach Vereinbarung
Sekretariat:
Telefon 0211 322394
Bürozeiten: montags-freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen auf Band sprechen. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück. |
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