Nachqualifizierung von Ergänzungskräften zu Erziehern
Das KinderBildungsgesetz (KiBiz) ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von drei Gruppenformen:
Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
mit ausgewiesenen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden, an denen sich die Personalausstattung einer Kindertageseinrichtung orientieren soll. Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrücklich vorgesehen, wobei im Rahmen der in den Gruppenformen I und II ausgewiesenen sonstigen Fachkraftstunden oder aus den verfügbaren Mitteln aus der Summe der Kindpauschalen Ergänzungskräfte eingesetzt werden können.
In der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel zum KiBiz sind Übergangsregelungen beschrieben. Danach ist der Einsatz von Ergänzungskräften in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden (FKS erster Wert der Anlage zu §19 Kinderbildungsgesetz) bis zum 31. Juli 2011 möglich, sofern sie über eine einschlägige Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin/ Kinderpfleger) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und mindestens seit dem 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011 hinaus ist ein Einsatz in den Gruppenformen I und II auf den Fachkraftstunden nur noch möglich, wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiterqualifizierung begonnen haben.
Der Bildungsgang Nachqualifizierung von Ergänzungskräften qualifiziert Ergänzungskräfte und Kinderpflegerinnen zur staatlich anerkannten Erzieher/innen.
"Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein" (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002).
Dabei kommt der Persönlichkeit der Erzieherinnen und Erzieher eine Schlüsselrolle zu. Erziehende müssen ihre Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit weiter entwickeln und zu kritischer Reflexion ihrer Person, ihres Menschenbildes sowie zur Selbsterziehung fähig sein. Offenheit, Achtung, Empathie, Toleranz, Multiperspektivität und Integrität müssen als Grundhaltungen der Arbeit entwickelt und praktiziert werden.
Diesem Kompetenzprofil auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes weiß sich unsere Ausbildung verpflichtet.
Aufnahmevoraussetzungen
- Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren
- gültiger Arbeitsvertrag über mindestens 50% der tariflichen Wochenarbeitszeit
- abgeschlossene Ausbildung von mindestens zwei Jahren (z.B. Berufsabschluss Kinderpfleger/in oder Sozialhelfer/in)
- Hauptschulabschluss
Abschluss
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Unterrichtszeiten: montags und dienstags von 17:30 bis 21:30 Uhr; donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
Fächer
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit, Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit, Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Prüfung
Am Ende der Qualifizierungsmaßnahme findet das Fachschulexamen statt. Es besteht aus drei schriftlichen Arbeiten und ggf. mündlichen Prüfungen.
Die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums ist Bestandteil des Fachschulexamens und kann thematisch mit der Projektarbeit verknüpft werden.
Sonstiges
Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Montessori-Diploms
Kosten
15€ für Kopien und besondere Lernmittel, 5€ für Werkmaterialien
Schulbücher im Wert von 80€
Anmeldung
Die Anmeldung ist möglich vom 1. September bis 28. Februar eines jeden Schuljahres. Eine frühzeitige Bewerbung ist zu empfehlen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Schulleitung.
In der Regel findet ein Bewerbungsgespräch statt.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Taufnachweis
- zwei Lichtbilder
- beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses
- Nachweis der persönlichen Eignung
(zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als zwei Monate sein darf)
- Nachweis der mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit
- Nachweis der Berufstätigkeit als Ergänzungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50% über den Zeitraum der Ausbildung hinweg
Schulleitung
St. Ursula Berufskolleg des Erzbistums Köln
Eiskellerstr. 11
40213 Düsseldorf
Bildungsgangleitung: Herr Freund
Beratung nach Vereinbarung
Sekretariat:
Telefon 0211 322394
Bürozeiten: montags-freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Außerhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen auf Band sprechen. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück.
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