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Entschuldigungen und Beurlaubungen

 

entschuldigtes Fehlen ohne Klausurversäumnis

Die Schülerinnen führen ein Entschuldigungsformular. Dort werden alle Fehlstunden eingetragen. Bei volljährigen Schülerinnen bittet diese, bei minderjährigen eine erziehungsberechtigte Person, durch Unterschrift und Angabe des Fehlgrundes um Entschuldigung.

 

Ein Tutor (persönliche/r Vertrauenslehrer/in) unterschreibt zur Kenntnisnahme.

 

Die Schülerin muss dieses Entschuldigungsformular den einzelnen Fachlehrer/innen vorlegen. Diese entscheiden über die Entschuldigung bei Vorlage innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Maßgeblich für die Fehlstunden und insbesondere die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis ist der Eintrag der Lehrer/innen in ihren Kursheften.

 

 

kein Fehlen wegen Unterrichts an anderer Stelle

Versäumt eine Schülerin Unterricht, weil sie z.B. an einer Exkursion teilnimmt, werden diese Fehlzeiten gar nicht gewertet, weil die Schülerin ja Unterricht an anderer Stelle besucht. Das ist immer dann der Fall, wenn die Schule das Fehlen verursacht. Die Fachlehrer vermerken dies dadurch, dass sie in ihren Kursheften eckige Klammer eintragen, wenn die Schülerin durch Vorlage des Entschuldigungsformulars das Fehlen erklärt.

 

 

Fehlen mit Klausurversäumnis (in der Regel wegen Krankheit)

  • Am Tag, an dem die Schülerin eine Klausur verpasst, muss
    • das Sekretariat unter 0221 123007 telefonisch informiert werden, dass die Schülerin gerade unter Angabe des Grundes eine Klausur versäumt.
    • Außerdem muss die Schülerin zum Arzt gehen und sich die Schulunfähigkeit attestieren lassen. Eine Bescheinigung, das man in der Praxis war, reicht nicht aus. Allerdings ist auch kein Attest erfoderlich, auf dem die Art der Krankheit vermerkt ist. Ein Beleg, der die Schulunfähigkeit der Schülerin belegt, reicht aus.
  • Unmittelbar nach Wiedererscheinen in der Schule kontaktiert die Schülerin Herrn Kalthoff, legt die Schulunfähigeitsbescheinigung vor und erhält damit einen Nachschreibtermin, der in der Regel zeitnah liegt, wenn das Fehlen erst ab dem Klausurtermin auftrat. Bei längerer Krankheit werden die Termine individuell besprochen.

 

 

Vorhersehbares Fehlen – Beurlaubungen

Bei vorhersehbarem Fehlen müssen die Schülerinnen rechtzeitig vorher eine Beurlaubung beantragen. Ein entsprechendes Formular ist bei den zuständigen Beratungslehrer/innen (BT-Lehrer) oder hier per Download zu erhalten und ausgefüllt an die BT-Lehrer zurückzugeben, um die Frage des Klausurversäumnisses zu überprüfen. Ggf. reichen die BT-Lehrer den Antrag an die Schulleitung weiter oder entscheiden direkt.

Wenn Sie etwas vermissen oder Anregungen für uns haben, schreiben Sie uns unter webadmin@usk-1639.de.

 

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