Die neuen Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:

1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen.
Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden. Sie können sich auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren.
3. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können. Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall im Schulsekretariat.Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Für die Aufsicht kommt vor allem das sonstige schulische Personal in Betracht. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
4. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Ausnahmen gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren in der Jahrgangsstufe Q2. Sie können im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der Corona-Betreuungsverordnung geschrieben werden. Weitere Informationen erfolgen zeitnah über unseren Oberstufenkoordinator Herrn Dr. Thomas Koch über die bekannten Kanäle.

Zurück