Umsetzung der aktuellen Vorgaben am St.-Angela ab dem 22.2.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, im Folgenden finden Sie/findet Ihr die Umsetzung der aktuellen Vorgaben des MSB NRW und des Erzbistums Köln für unser St.-Angela- Gymnasium:

Bis zum 19. Februar 2021 einschließlich findet für alle Klassen und Stufen weiterhin Distanzunterricht im aktuellen Format statt.

 

  • Ab dem 22. Februar 2021 bleiben die Stufen 5 bis 10 weiterhin im Distanzunterricht. Dieser wird in modifizierter Form stattfinden, da ein größerer Teil der KollegInnen im Haus Präsenzunterricht für die Stufen Q1 und Q2 erteilen muss. Aufgrund technischer Gegebenheiten bedeutet dies, dass die Anzahl der Videokonferenzen ggf. reduziert werden muss. Die KollegInnen werden ihre Lerngruppen individuell informieren.
  • Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bitte richten Sie Ihren Antrag an das Sekretariat.
  • Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, wird weiterhin angeboten, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung). Ein entsprechendes Antragsformular befindet sich im Downloadbereich auf der Homepage.
  • Angekündigt ist uns ein Erlass, demzufolge voraussichtlich die Anzahl der Klassenarbeiten generell auf zwei reduziert werden wird.
  • Die Stufen Q1 und Q2 kehren in einen Wechselunterricht zurück. Dieser findet im A- und B-Wochenrhythmus statt. Die Zuteilung zu den A- und B-Gruppen erfolgt im Laufe der kommenden Woche und wird entsprechend kommuniziert. Hier werden programmgestützt die Parameter Gruppengröße und Aufteilungsverhältnis berücksichtigt, um eine optimale Einhaltung der Corona-Regeln zu gewährleisten. Deshalb ist ein Wechsel der A- und B-Gruppen nicht gestattet.
  • Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
  • Zu den angesetzten Klausuren kommen zusätzlich die SchreiberInnen der jeweils abwesenden Gruppe ausschließlich für diesen Zeitraum in die Schule. Diese verlassen das Schulgelände also nach Beendigung der Klausur unverzüglich.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin die absolute Pflicht zum Einhalten der Corona-Regeln – AHA-AL. Zur Art der zu tragenden Masken erwarten wir in Kürze weitere Vorgaben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

KLM/RO

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