Diese Regelung gilt vorbehaltlich weiterer Verfügungen vorerst bis einschließlich zum 24. Mai 2021.
Liebe Eltern, im Auftrag des Bistums weisen wir Sie noch auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin, falls Ihr Kind der allgemein angeordneten Testpflicht nicht nachkommt. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Ab dem 03.05.2021 gilt an unserer Schule ein neuer Stundenplan, der bei WebUntis eingesehen werden kann. Besonderheiten, speziell im Fach Sport der EF und in den Fächern Französisch und Latein in der Stufe 6, werden zeitnah durch die Klassen- bzw. BT-LehrerInnen bekanntgegeben.
Lieben Gruß
Maria Rottmann
Werner Klemp
Wipperfürth, den 01.05.2021