Entschuldigungen und Beurlaubungenentschuldigtes Fehlen ohne KlausurversäumnisDie Schülerinnen führen ein Entschuldigungsformular. Dort werden alle Fehlstunden eingetragen. Bei volljährigen Schülerinnen bittet diese, bei minderjährigen eine erziehungsberechtigte Person, durch Unterschrift und Angabe des Fehlgrundes um Entschuldigung.
Ein Tutor (persönlicher Vertrauenslehrer/in) unterschreibt zur Kenntnisnahme.
Die Schülerin muss dieses Entschuldigungsformular den einzelnen Fachlehrer/innen vorlegen. Diese entscheiden über die Entschuldigung bei Vorlage innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Maßgeblich für die Fehlstunden und insbesondere die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis ist der Eintrag der Lehrer/innen in ihren Kursheften. kein Fehlen wegen Unterrichts an anderer StelleVersäumt eine Schülerin Unterricht, weil sie z.B. an einer Exkursion teilnimmt, werden diese Fehlzeiten gar nicht gewertet, weil die Schülerin ja Unterricht an anderer Stelle besucht. Das ist immer dann der Fall, wenn die Schule das Fehlen verursacht. Die Fachlehrer vermerken dies dadurch, dass sie in ihren Kursheften eckige Klammer eintragen, wenn die Schülerin durch Vorlage des Entschuldigungsformulars das Fehlen erklärt. Fehlen mit Klausurversäumnis (in der Regel wegen Krankheit)
Vorhersehbares Fehlen - BeurlaubungenBei vorhersehbarem Fehlen müssen die Schülerinnen rechtzeitig vorher eine Beurlaubung beantragen. Ein entsprechendes Formular ist bei den zuständigen Beratungslehrer/innen oder hier per Download zu erhalten und ausgefüllt an diese zurückzugeben, um die Frage der Klausurversäumnis zu überprüfen. Ggf. reichen die Beratungslehrer/innen den Antrag an die Schulleitung weiter oder entscheiden direkt. |