Informationen zur Oberstufe der Papst - Johannes XXIII. – Schule
1.1 Die Aufnahme
Die Aufnahme in die Klasse 11 setzt den Abschluss der Fachoberschulreife mit Qualifikation auf dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse voraus. Die Mindestvoraussetzungen dafür sind: Drei Erweiterungskurse, alle Erweiterungskurse mit der Note „befriedigend“, alle Grundkurse mit der Note „gut“, im Wahlpflichtbereich I befriedigend. Alle sonstigen Fächer müssen „befriedigend“ sein. In den Fächern, in denen eine zentrale Abschlussprüfung erfolgt, ist keine Nachprüfung möglich. In den Fächern, in denen keine zentrale Abschlussprüfung erfolgt, kann durch eine Nachprüfung die Fachoberschulreife mit Qualifikation noch erreicht werden.
1.2 Fächer
In der Klasse 11 werden folgende Fächer dreistündig unterrichtet: Italienisch, Deutsch, Englisch, Kunst, Sozialwissenschaften, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, kath. Religionslehre, Sport. Zusätzlich gibt es Vertiefungskurse in Italienisch und Mathematik.
1.3 Studienfahrt und religiöse Besinnungstage
In den Jahrgangsstufen 11 und 13 bieten wir Tage der religiösen Orientierung im Benediktinerkloster Königsmünster in Meschede an.
Die Klasse 13 geht auf Studienfahrt nach Berlin oder Rom.
1.4 Sozialpraktikum
Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse nehmen im 2. Halbjahr an einem 14-tägigen Sozialpraktikum teil.
1.5 Austausch
Alle Oberstufenschüler haben die Möglichkeit, am Austauschprogramm mit unseren Partnerschulen in Rapallo und Palermo teilzunehmen.
1.6 Organisation
Oberstufenschüler können in der zweiten großen Pause in der Mensa zum Mittagessen gehen.
Alle Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Eine Entschuldigung muss unmittelbar nach Rückkehr (spätestens nach einer Woche) allen Fachlehrern vorgelegt werden. Für die Klausuren gilt eine besondere Entschuldigungsregel, die unbedingt eingehalten werden muss. Alle Schüler sind verpflichtet, im Krankheitsfall am Klausurtag die Schule telefonisch zu informieren und anschließend die Erkrankung durch ein ärztliches Attest zu belegen.
1.7 Versetzung in Klasse 12 und Qualifikationsphase
Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem Fach eine mangelhafte Leistung hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Sprache oder Mathematik müssen durch eine befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. Eine Nachprüfung ist möglich.
Die Qualifikationsphase beginnt in der Jahrgangsstufe 12. Im Laufe des Schuljahres werden Eltern und Schüler über die Veränderungen und Abiturbedingungen informiert.
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