ERZBISTUM KÖLN

Informationen zur Oberstufe der Papst - Johannes XXIII. – Schule

 

1.1 Die Aufnahme

 

Die Aufnahme in die Klasse 11 setzt den Abschluss der Fachoberschulreife mit Qualifikation auf dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse voraus. Die Mindestvoraussetzungen dafür sind: Drei Erweiterungskurse, alle Erweiterungskurse mit der Note „befriedigend“, alle Grundkurse mit der Note „gut“,  im Wahlpflichtbereich I befriedigend. Alle sonstigen Fächer müssen „befriedigend“ sein. In den Fächern, in denen eine zentrale Abschlussprüfung erfolgt, ist keine Nachprüfung möglich.  In den  Fächern, in denen keine zentrale Abschlussprüfung erfolgt, kann durch eine Nachprüfung die  Fachoberschulreife  mit Qualifikation noch erreicht werden.

 

1.2 Fächer

 

In der Klasse 11 werden folgende Fächer dreistündig unterrichtet: Italienisch, Deutsch, Englisch, Kunst, Sozialwissenschaften, Geschichte, Mathematik, Biologie, Chemie, kath. Religionslehre, Sport.  Zusätzlich gibt es Vertiefungskurse  in Italienisch und Mathematik.

  

1.3 Studienfahrt  und religiöse Besinnungstage

 

In den Jahrgangsstufen 11 und 13 bieten wir Tage der religiösen Orientierung im Benediktinerkloster Königsmünster in  Meschede an.

Die Klasse 13 geht auf Studienfahrt nach Berlin oder Rom.

 

1.4 Sozialpraktikum

 

Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse nehmen im 2. Halbjahr an einem 14-tägigen  Sozialpraktikum teil.

 

1.5 Austausch

 

Alle Oberstufenschüler haben die Möglichkeit, am Austauschprogramm mit unseren Partnerschulen in Rapallo und Palermo teilzunehmen.

 

1.6 Organisation

 

Oberstufenschüler können in der zweiten großen Pause in der Mensa zum Mittagessen gehen.

Alle Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.  Eine Entschuldigung muss unmittelbar nach Rückkehr (spätestens  nach einer Woche)   allen Fachlehrern vorgelegt werden.  Für die Klausuren gilt eine besondere Entschuldigungsregel, die unbedingt eingehalten werden muss. Alle Schüler sind verpflichtet, im Krankheitsfall am Klausurtag die Schule telefonisch zu informieren und anschließend die Erkrankung durch ein ärztliches Attest  zu belegen.

 

1.7 Versetzung in  Klasse 12 und Qualifikationsphase

 

Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem Fach eine mangelhafte Leistung hat. Mangelhafte Leistungen  in einem der Fächer Deutsch, Sprache oder Mathematik müssen durch eine befriedigende Leistung in einem Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. Eine Nachprüfung ist möglich.

Die Qualifikationsphase beginnt in der Jahrgangsstufe 12.  Im Laufe des Schuljahres werden Eltern und Schüler über die Veränderungen und Abiturbedingungen informiert.

 

 

 



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