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Fortbildungskonzept der Erzbischöflichen Ursulinenschule Köln - Mädchengymnasium

In unserem Schulprogramm sind die Grundlagen unserer Erziehungsarbeit so formuliert: Vorbild, Spiegel und Beispiel -, das ist die überzeugendste Art von Lehre. Aber gelehrt wird nicht von Perfektionisten, von solchen, denen schon alles gelungen ist und die alles besser können, sondern – tröstlich zu wissen – auch die Lehrenden sind immer noch Lernende, sie bemühen sich mit ihren Töchtern zusammen um die rechte Lebensart: „Bemüht Euch mit ihnen gemeinsam um jede gute Sitte und Tugend … Denn die Mütter müssen ihren Töchtern ein Vorbild und ein Spiegel sein“ (8. Gedenkwort).

 

Dieses Leitbild macht deutlich: Wir verstehen uns als eine lernende Schule. Das gilt sowohl für unsere Schülerinnen wie auch für unsere Lehrerinnen und Lehrer.

1. Grundlagen für die Lehrerfortbildung

Die Lehrerfortbildung an unserer Schule wird im Wesentlichen durch das Schulgesetz und die Erlasse zur Fort- und Weiterbildung geregelt. Das Erzbistum legt darüber hinaus großen Wert auf Weiterbildung im spirituellen Bereich.

 

Lehrerinnen und Lehrer müssen sich fortbilden, um den sich ändernden Anforderungen der schulischen Praxis gerecht zu werden. Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an den dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen.

2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Das Kollegium der Ursulinenschule zeichnet sich traditionell durch eine große Einsatzbereitschaft aus, wozu auch die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung zählt. Diese Stärke ist Ausdruck einer hohen Identifikation mit den Zielen und Werten unserer Schule. Die Bewahrung und Förderung dieser Grundeinstellung ist das oberste Ziel der Fortbildungsplanung und Schulentwicklung.

 

Der Lehrerfortbildung kommt darum für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Schule eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz zu unterstützen und die Weiterentwicklung des Unterrichts und der Arbeit der Schule in ihrem Selbstverständnis als christliche, pädagogische Einrichtung und lernende Organisation zu fördern.

2.1 Fortbildungsplanung und Schulprogramm

Fortbildungsplanung ist auf die Umsetzung unseres Schulprogramms ausgerichtet und gleichzeitig auch ein zentrales Element des Schulprogramms. Die Fortbildung orientiert sich an der christlich-pädagogischen Grundausrichtung unserer Schule, ihrem Profil und Programm.

 

Bei der Erarbeitung des Fortbildungsplanes unserer Schule hat sich folgende Abfolge von Schritten bewährt.

 

1. Klären der anstehenden Aufgaben (Schulleitung, erweiterte Schulleitung)

  • Welche Aufgaben stellen sich uns in diesem Schuljahr auf Grund der Vereinbarungen im Schulprogramm?
  • Welche Aufgaben stellen sich auf Grund von Vorgaben und Schwerpunkten des Ministeriums?
  • Welche Aufgaben sieht die Schulentwicklungsgruppe?

2. Ermitteln des Fortbildungsbedarfs (Fachschaften)

  • Welche Kompetenzen oder Voraussetzungen sind in unserer Fachschaft bereits vorhanden?
  • Wo wollen wir uns weiter entwickeln?
  • Welche Anforderungen werden an uns gestellt?

3. Prioritäten setzen (Schulleitung, Fachschaften)

  • Zu welchen Themen ist Fortbildung in diesem Schuljahr von besonderer Bedeutung?
  • Welche Fortbildungen sollen vorrangig durchgeführt werden? (für einzelne Lehrer, für die gesamte Fachschaft)

4. Überprüfen der Möglichkeiten und Bedingungen für die Umsetzung von Fortbildung

  • Welche zeitlichen Ressourcen stehen zur Verfügung?
  • Welche Angebote gibt es beim Träger (z. B. Erzbistum, IfL)?
  • Welche Angebote gibt es bei der staatlichen Lehrerfortbildung (Kompetenzzentrum)?

5. Fortbildungen vereinbaren (Fachschaften)

  • Welcher Kollege nimmt an der Fortbildung teil und unterrichtet die Fachschaft?
  • Terminierung von Fortbildungen für die gesamte Fachschaft im Haus

6. Evaluation (Fachschaften)

  • Bericht der einzelnen Kollegen von Fortbildungen (Bewertung)
  • Welche Ergebnisse setzen wir in der Schule um?
  • Wann werten wir die Umsetzung aus?
  • Wie wollen wir es erreichen, dass unsere neuen Erfahrungen und Kenntnisse Einzug in den schulischen Alltag halten?

 2.2 Strukturen der Lehrerfortbildung

Lehrerfortbildung umfasst die Gesamtfortbildung der Schule und die individuelle Fortbildung.

  • Fortbildung findet schulintern für ganze Fachschaften oder das ganze Kollegium statt.
  • Einzelne Kollegen besuchen schulexterne Fortbildungen und informieren die gesamte Fachschaft.
  • Schulexterne Lehrerfortbildungen finden bei Themenstellungen statt, die einzelne Lehrer betreffen, um spezielle Qualifikationen zu vermitteln (z. B. für Beratungslehrer). In diesem Fall wird der Bedarf eventuell auch bei Personalentwicklungsgesprächen ermittelt.

3. Fortbildungsplanung an der Erzbischöflichen Ursulinenschule

Die Fortbildungsplanung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der stetig fortgeschrieben werden muss und in dessen Verlauf der aus dem Schulprogramm begründete Fortbildungsbedarf und die individuellen Fortbildungsbedürfnisse abgeglichen werden.

3.1 Zuständigkeiten

Die Fortbildungsplanung ist gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder des Lehrerkollegiums und somit auch der Fachschaften und des an der Schule arbeitenden Personals. (Sekretärinnen und Hausmeister)

 

Die Schulleiterin entscheidet über alle Angelegenheiten des Personals, der Lehrerinnen und Lehrer. Dies beinhaltet auch die Genehmigung von Fortbildungen.

3.2 Bereiche

Bei der Fortbildungsplanung werden folgende Bereiche berücksichtigt:

  • Teamentwicklung im Klassenraum
  • Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Arbeiten und Lernen
  • Leistungsdiagnostik und neue Elemente der Fachdidaktik
  • Methodentraining

3.3 Ermittlung des Fortbildungsbedarfes

Zu Beginn eines Schuljahres wird der Fortbildungsbedarf im Lehrerkollegium erhoben. Die Bedarfsmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Fachkonferenzen oder auch die Lehrerkonferenz.

3.4 Evaluation

Schulinterne Fortbildungen werden evaluiert.

 

Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer schulexterner Fortbildungen sind verpflichtet, zeitnah Informationen über die Fortbildungsmaßnahmen an das Gremium weiterzugeben, in dessen Arbeitsbereich die Fortbildungsinhalte liegen.

3.5 Evaluation der Fortbildungsplanung

Neben der Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen soll auch die Fortbildungskonzeption unserer Schule evaluiert werden. Zu diesem Zweck ist das Fortbildungskonzept zunächst verschriftlicht worden und soll im kommenden Schuljahr geprüft und am Ende des Schuljahres bewertet werden.

 

 

Köln, im April 2017

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