Leistungskonzept des Erzb. Ursulinengymnasium Köln
I. Grundsätze der Leistungsbewertung
Wissen muss in unserer Welt ständig aktualisiert werden, da es sonst an Wert verliert. Deshalb vermittelt der Unterricht neben dem Fachwissen methodische, kommunikative und soziale Kompetenzen.
Diese Kompetenzorientierung ist nur ein Aspekt der Unterrichtsgestaltung. Den Schülerinnen wird vermittelt, welche Kompetenzen sie einsetzen können, um Lernziele zu erreichen und es wird transparent gemacht, welche Kompetenzen neu erworben werden. Das Ziel der Lehrerinnen und Lehrer der Ursulinenschule ist es, eine Balance zu finden zwischen dem Unterricht, der die Selbständigkeit der Schülerinnen fördert und dem Anspruch, die für die standardisierten Leistungsprüfungen vorgegebenen Inhalte und Methoden auf fachlich hohem Niveau zu vermitteln.
Zielführend sind - neben herausfordernden Aufgabenstellungen und einer möglichst engen Anbindung an die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen - unterschiedliche Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen, die ein strukturiertes Lernen mit unterschiedlichen Sinnen ermöglichen.
An unserer Schule nehmen wir Rücksicht auf die individuellen Lernvoraussetzungen. Die Lernenden wiederum müssen bereit sein, ihre individuelle Begabung zu nutzen und zu entwickeln. Das Förder- und Forderkonzept der Ursulinenschule zeigt, dass sowohl die leicht Lernenden wie auch langsamer Lernende im Fokus sind und in ihrer jeweiligen Individualität wahrgenommen und gefördert werden.
I. 1 Ziele der Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung in der Schule dient nicht zuletzt dem Zweck, dem Lernenden selbst, aber auch Eltern und Lehrkräften Orientierung zu geben, welche Lernziele in welchem Umfang erreicht wurden, wo Stärken des Lernenden liegen und in welchen Bereichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um wesentliche Lernziele zu erreichen.
Bei Lernerfolgsbewertungen werden Lernleistungen und –erfolge beurteilt, nicht die Person der Lernenden. Von daher dürfen sie bei den Schülerinnen nicht zur alleinigen Quelle des Selbstvertrauens werden. Wichtig ist es, angstfrei lernen zu können, ermutigt zu werden und Fehler machen zu dürfen als Teil des Lernprozesses zu begreifen. Anstrengungsbereitschaft und Leistung werden anerkannt, doch sind auch zensurenfreie Räume neben dem Unterricht als Teil unserer Schulkultur wichtig. Damit Lernerfolgsbewertungen richtig verstanden werden und den Schülerinnen Orientierung auf ihrem Lernweg geben können, legen wir Wert auf die Kommunikation zwischen Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.
Das vorliegende Konzept soll eine Vereinheitlichung der Kriterien der Leistungsmessung und Benotung am Ursulinengymnasium darstellen und sichern, dass diese Kriterien für alle am Lernprozess beteiligten Personen verbindlich sind. Dies dient auch dem Zweck, die Selbständigkeit der Schülerinnen beim Lernprozess zu fördern und ihnen die Übernahme von Verantwortung zu ermöglichen.
Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden hier die Maßstäbe der schriftlichen und mündlichen Beurteilung festgelegt, die für alle Lehrerinnen und Lehrer des Ursulinengymnasiums verbindlich sind. Konkretisiert wird das vorliegende Konzept durch die einzelnen Fachbereiche jeweils unter fachspezifischen Anforderungen und Bedingungen.
I. 2 Rechtliche Grundlagen
Die Leistungsbewertung in der Schule richtet sich nach folgenden Vorgaben:
- Schulgesetz § 48
- Kirchliches Schulgesetz des Erzbistums Köln (SchulG-EBK) § 22
- APO-SI § 6
- APO-GOSt (SII)
- Erlasse, z. B. Hausaufgabenerlass
- Lernstandserhebung (Dienen nur als Diagnoseinstrument!)
Darüber hinaus finden die Vorgaben der Kernlehrpläne der jeweiligen Fächer Berücksichtigung.
I. 3 Allgemeine Grundlagen
Leistungsbewertung im schulischen Raum ist immer eine pädagogische Entscheidung. Neben der Überprüfung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen (fachlicher Bezug) soll jede Lehrerin/ jeder Lehrer auch den individuellen Lernfortschritt und die individuelle Lebenssituation der Schülerin im Blick haben (individuelle Bezugsnorm) sowie den Lernstand der konkreten Lerngruppe (soziale Bezugsnorm) berücksichtigen. Besonders bei Noten, die Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn haben, hat die Lehrerin/ der Lehrer eine besondere Sorgfaltspflicht und Verantwortung.
Grundlage für Leistungsbewertung ist der tatsächlich erteilte Unterricht. Inhalt und Form jeder Leistungsüberprüfung werden im Unterricht vorbereitet und geübt.
- Die Lehrerin/ der Lehrer gibt jeder Klasse bzw. jedem Kurs zu Beginn des Schuljahres bzw. der Unterrichtsübernahme den Jahrgangsstufen angemessen seine Grundsätze zur Leistungsbewertung bekannt.
- Jede Schülerin kann im Laufe des Schuljahres in angemessenen Abständen Auskunft über ihren Leistungsstand erhalten und sich nach Möglichkeiten erkundigen, wie sie ihre Leistung verbessern kann.
- Die Schülerleistung setzt sich zusammen aus „Schriftlichen Arbeiten“ (Klassenarbeiten, Klausuren, Facharbeiten und Kommunikationsprüfungen) und „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ bzw. „Sonstiger Mitarbeit“.
- Zu den „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ gehören: Mündliche Mitarbeit im Unterricht (in den Fremdsprachen unter Berücksichtigung sprachlicher Kriterien), Heftführung, Protokolle, Referate, Hausaufgabenvorträge, Präsentationen, Versuchsvorbereitungen, kurze schriftliche Überprüfungen von Hausaufgaben u.a.m.
- Leistungsnachweis bei Versäumnis: Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden (SchulG NRW §48,4).
- Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (APO S I § 6,5).
II. Schriftliche Arbeiten
II. 1 Anzahl der Klassenarbeiten
Für die Anzahl der Klassenarbeiten und die Dauer sind die Vorgaben schulintern in folgender Weise umgesetzt:
- Klasse 5–7: In den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und 2. Fremdsprache werden jeweils 3 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
- Klasse 8: In den Fächern der Lernstandserhebung (Deutsch, Mathematik, Englisch) werden im ersten Halbjahr 3 Klassenarbeiten und im zweiten Halbjahr 2 Klassenarbeiten geschrieben. In der 2. Fremdsprache werden im ersten Halbjahr 2 Klassenarbeiten und im zweiten Halbjahr 3 Klassenarbeiten geschrieben. Im Differenzierungsbereich werden jeweils 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
- Klasse 9: In den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache und im Differenzierungsbereich werden jeweils 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
Das Ersetzen einer Klassenarbeit durch andere Formen der Leistungsüberprüfung (z. B. Portfolio) ist unter bestimmten Umständen möglich.
II. 2 Planung, Terminierung und Konzeption
Klassenarbeiten und Klausuren bedürfen einer zielgerichteten Vorbereitung und Übung im Unterricht. Die Termine für die Klassenarbeiten werden in der Regel von den jeweiligen Fachlehrern zu Beginn jedes Schulhalbjahres für das kommende Halbjahr festgelegt. Die Kursarbeiten für die Differenzierungskurse werden durch den Mittelstufenkoordinator festgelegt; sie haben Vorrang vor den anderen Klassenarbeiten. Für die Oberstufe legt der Oberstufenkoordinator die Termine für die einzelnen Quartale fest.
Die Planung berücksichtigt eine gleichmäßige Verteilung über das Halbjahr und achtet darauf, Belastungen für die Schülerinnen im Rahmen des Zumutbaren zu halten. Klassenarbeits- und Klausurtermine werden den Schülerinnen rechtzeitig angekündigt.
Im Sinne der Qualitätssicherung ist es Aufgabe der Fachkonferenzen, die Aufgabenformate für schriftliche Arbeiten entsprechend den Kernlehrplänen bzw. den Abiturbedingungen festzulegen. Die Schülerinnen müssen mit den Aufgabenformaten vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben.
Neben der konkreten Leistungsbewertung bereiten die Klassenarbeiten bzw. Klausuren zunehmend auf die Formate vor, die in den zentralen Prüfungen gefordert werden. Die zu fordernden Leistungen beziehen sich immer auf einen Verstehens- und einen Darstellungsteil. Bei der Aufgabenentwicklung sind verschiedene Anforderungsbereiche zu berücksichtigen.
II. 3 Bewertungsmaßstäbe
Bei jeder Klassenarbeit oder Klausur ist auf eine angemessene Gewichtung der Anforderungsbereiche zu achten. Konkrete Absprachen dazu treffen die Fachkonferenzen. Die Zuordnung von Noten/Punkten und bestimmten Leistungen muss eine sachgerechte Gewichtung erkennen lassen. Die Festlegung der Note ist kein mathematischer Vorgang; auch bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten hat die Lehrerin/der Lehrer einen pädagogischen Spielraum.
Um den Bewertungsvorgang in der Sekundarstufe I transparent zu machen, bietet es sich an, nicht nur die Note unter die Arbeit zu setzen, sondern eine Form der schriftlichen Rückmeldung für die Schülerinnen zu erstellen, aus der ersichtlich ist, welche Lösungen möglich waren, und die den Schülerinnen hilft, eigene Defizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Konkrete Absprachen über die Form der Rückmeldung treffen die Fachkonferenzen.
In der Sekundarstufe II wird jeder Schülerin durch einen Erwartungshorizont bzw. eine Musterlösung oder in Ausnahmefällen einen ausführlichen Kommentar die Klausurnote transparent gemacht. Dabei werden Punkte für einzelne Teilleistungen ausgewiesen. Das den Klausuren zugrunde gelegte Berechnungssystem orientiert sich an den Vorgaben für das Zentralabitur. Von den Schülerinnen wird erwartet, dass sie die Erwartungshorizonte und Kommentare für ihren weiteren Lernprozess nutzen.
Sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II können gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung/Zeichensetzung) zu einer angemessenen Absenkung der Note führen. In den Fremdsprachen gelten darüber hinaus andere Bewertungsmaßstäbe für die sprachliche Darstellungsleistung.
II. 4 Auswertung/Diagnostik
Jede schriftliche Leistungsüberprüfung ist ein wesentlicher Baustein für die Diagnostik; sie zeigt, wo die einzelne Schülerin in ihrem individuellen Lernweg steht. Die Schülerin erkennt ggf. Defizite und kann diese gezielt bearbeiten. Der Lehrer kann individuelle Förderempfehlungen geben. Jede Lehrerin/ jeder Lehrer kann die Analyse und Auswertung der Ergebnisse einer Klassenarbeit dazu nutzen, den eigenen Unterricht zu überprüfen. Es ist Aufgabe der Fachkonferenzen, sich über Aufgabenformate und Erwartungshorizonte zu verständigen.
III. Leistungsbewertung als Element der Qualitätssicherung: Lernstandserhebungen
Im Zuge der standardisierten Leistungsüberprüfung finden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zentrale Lernstandserhebungen statt, die im Sinne einer Bestandsaufnahme bestimmte Kompetenzbereiche für diese Jahrgangsstufe überprüfen. Sie werden nicht benotet und fließen daher nicht in die Leistungsbewertung ein. In der Jahrgangsstufe 10 wird eine zentrale Arbeit in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben, deren Ergebnis auch in die Leistungsnote einfließt.
Im Sinne der Qualitätssicherung ist es Aufgabe der Fachkonferenzen, die jeweiligen Ergebnisse auszuwerten.
IV. Bereich „Sonstige Mitarbeit“
Zu den für alle Fächer verbindlichen Kriterien in diesem Bereich gehören
- Beiträge im Unterrichtsgespräch,
- Mitarbeit in und Präsentation von Ergebnissen der Gruppen- und Partnerarbeit,
- Darstellung von Gelerntem (Wissen),
- kurze schriftliche Übungen im Unterricht,
- Protokolle,
- Referate,
- Projektmappen.
Fachspezifische Kriterien werden von den einzelnen Fachschaften konkretisiert.
Für praktische Arbeiten (Kunst, Musik, Sport) gibt es fachspezifische Kriterien der betroffenen Fachschaften.
Neben der mündlichen Beteiligung müssen die weiteren Formen der sonstigen Leistungen einen angemessenen Anteil der Note ausmachen, um auch stilleren Schülerinnen die Chance zu geben, Leistung zu zeigen.
Eine Sonderstellung nehmen Hausaufgaben ein, deren Qualität in der Sekundarstufe I in der Regel nicht mit einer Note bewertet werden.
In der Sekundarstufe I gilt für Beiträge in Unterrichtsgesprächen die „Holpflicht“ von Seiten der Lehrkraft. In der Sekundarstufe II gilt laut APO-GOSt § 13 Absatz 4 die „Bringpflicht“ von Seiten der Schülerin.
V. Bewertungsmaßstäbe
V. 1 Allgemeine Bewertungsmaßstäbe
Für die Beurteilung der sonstigen Leistungen gelten folgende Kriterien
- Fachliche Kenntnisse (Fachwissen und Fachmethoden)
- Fähigkeit zur Vernetzung von Sachverhalten
- Fähigkeit, Sachverhalte zu hinterfragen
- zielführende und komplexe Beiträge
- Aktive Förderung des Lernprozesses der Gruppe
- Kontinuität der Mitarbeit
Diese lassen sich sowohl im Unterrichtsgespräch als auch bei kooperativen Arbeitsprozessen beobachten und beurteilen.
Beiträge im Unterrichtsgespräch
- fachliche Qualität (Kenntnisse, Methoden, Begriffe)
- Bezug auf den Unterrichtszusammenhang
- Initiative und Problemlösung
- Kommunikationsfähigkeit
- Kontinuität
Mitarbeit in kooperativen Arbeitsformen (Partnerarbeit/Gruppenarbeit)
- Kooperation bei der Planung und im Arbeitsprozess
- Arbeitsintensität
- Beteiligung an der Ergebnisfindung
- Methodenkompetenz
- Präsentationskompetenz
In den Fremdsprachen stellt die sprachliche Qualität der Äußerungen eine wesentliche Bewertungsgrundlage dar.
V. 2 Kriterien zur Bewertung der weiteren Formen der sonstigen Leistung
Schriftliche Übungen im Unterricht
- begrenzte Aufgabe (begründete Stellungnahme, Lösung einer begrenzten Aufgabe)
Protokolle
- sachliche Richtigkeit
- Auswahl und Zuordnung von Aussagen zu Gegenständen und Verlauf
- Gliederung und zielorientierte Formulierungen
Referate
- sachliche Richtigkeit
- eigenständige Auswahl und Zuordnung von Aspekten
- sichere und selbständige Beurteilung
- Abgrenzung von referierten Positionen
- Gliederung
- Präsentation und Vortrag
Projektarbeiten und Gestaltungsarbeiten
- Näheres dazu regeln die Fachkonferenzen
VI. Zusammensetzung der Gesamtnote
Die Notensetzung ist eine pädagogische Entscheidung, keine rechnerische.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. (vgl. Schulgesetz § 48 Absatz 2) |