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Schulprogramm Mittelstufe

Ziel des Gymnasiums und damit auch der gymnasialen Mittelstufe ist die Vorbereitung auf das Abitur. In den Jahrgangsstufen 7-9 durchlaufen die Schülerinnen eine Phase von besonderer Bedeutung für Ihre Persönlichkeitsentwicklung. Dabei lassen sich zuweilen Haltungen und Verhaltensweisen feststellen, die dem schulischen Ziel entgegenzustehen scheinen.
Die Identitätsfindung ist eine kaum zu unterschätzende Herausforderung für die jungen Menschen. Bisher Selbstverständliches steht in Frage: Beziehungen, elterliche und schulische Anforderungen u.v.a.m., oft auch der eigene Selbstwert.
Nicht erst das Leitmotiv des christlichen Menschenbildes, sondern der eigentliche Sinn jeden pädagogischen Handelns, nämlich die Stärkung der Heranwachsenden und die Stärkung ihrer sozialen Verantwortung, macht diese Situation auch für die Lehrerinnen und Lehrer zu einer Herausforderung.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei aber auch den jeweiligen Lerngruppen zu. So gilt es, Klassen- und Lerngemeinschaften zu fördern, die das Tragen und Getragensein möglichst als Selbstverständlichkeit erscheinen lässt.
Störungen der Gemeinschaft verlangen eine Reaktion der Schule, wobei die Unterrichtenden, vor allem die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eine besondere Verantwortung tragen. In bestimmten Fällen stehen auch spezielle Hilfsangebote zur Verfügung. ( z.B. Streitschlichtung und Beratung ).
Unterrichtlich trägt eine Erweiterung der eigenständigen Fächerwahl dem Ziel Rechnung, dass die Schülerinnen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung spezielle Begabungen entdecken und eigenverantwortlich zu entscheiden lernen. Der Gesetzgeber sieht deshalb für die Sekundarstufe I zweimal Fächerwahlen vor. An unserer Schule können die Schülerinnen in der Mittelstufe (Jahrgangsstufe 8)  zwischen einer Sprache (Französisch, Italienisch) und einem Sachfach (Biochemie, Forschen und Entwickeln, InformatikPlus) wählen. Hier ein Überblick.
Trotz aller Bemühungen, die Schülerinnen methodisch, inhaltlich und pädagogisch auf das abschließende „Zeugnis der Reife“ vorzubereiten, gibt es einzelne Schülerinnen, deren gymnasialer Weg vorzeitig endet. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle folgende Abschlüsse und Qualifikationen vor:

   

Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben. Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss.“

  

Wird die Versetzung am Ende der Klasse 9 nicht erreicht, erhält die Schülerin einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss, wenn er die Versetzungsanforderungen der Hauptschule nach §21, Abs.1, §24, Abs 1 und 2 APO-SI erfüllt.

 

Einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss erwirbt die Schülerin am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, wenn er die Voraussetzungen nach §21, Abs,. §24, Abs 1 und 2 APO-SI erfüllt.

Wenn Sie etwas vermissen oder Anregungen für uns haben, schreiben Sie uns unter webadmin@usk-1639.de.

 

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