Unterricht ab dem 12.4.2021

Im Folgenden finden Sie/findet Ihr die Umsetzung der aktuellen Vorgaben des MSB NRW und des Erzbistums Köln für die Woche vom 12.04.2021 bis zum 16.04.2021 für unser St.-Angela-Gymnasium:

Ab dem 12. April 2021 bleiben die Stufen 5 bis 10 weiterhin im Distanzunterricht. Dieser wird in modifizierter Form stattfinden, da ein größerer Teil der KollegInnen im Haus Präsenzunterricht für die Stufen Q1 und Q2 erteilen muss. Aufgrund technischer Gegebenheiten bedeutet dies, dass die Anzahl der Videokonferenzen ggf. reduziert werden muss. Die KollegInnen werden ihre Lerngruppen individuell informieren.

  • Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Bitte richten Sie Ihren Antrag an das Sekretariat.
  • Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, wird weiterhin angeboten, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung). Ein entsprechendes Antragsformular befindet sich im Downloadbereich auf der Homepage.
  • Die Stufe Q1 kehrt in den Wechselunterricht zurück. Dieser findet im A- und B-Wochenrhythmus statt. Die Zuteilung zu den A- und B-Gruppen bleibt erhalten. Im Zweifelsfall kann die Zuteilung auf der Startseite von Moodle nachgesehen werden. Der Unterricht findet nach bekanntem Stundenplan statt. Es muss jedoch mit Raumänderungen gerechnet werden, die ab Sonntagabend auf WebUntis eingesehen werden können. Die Gruppe B beginnt am 12. April.
  • Auch der Unterricht im Fach Sport in der Q1 findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.
  • Testungen: Ab der kommenden Woche gibt es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei CoronaSelbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht.
  • Der Unterricht der Stufe Q2 findet bis einschließlich des 22. April 2021 nach bekanntem Stundenplan nur in den jeweiligen Abiturfächern statt. Eine Teilnahme an den jeweiligen Nicht-Abiturfächern ist ausgeschlossen. Es gibt keine Unterteilung in A- und B-Gruppen. Mögliche Raumänderungen können ab Sonntagabend auf WebUntis eingesehen werden, Nachschreibetermine auf DSB. Die Abiturprüfungen der Stufe Q2 beginnen wie vorgesehen am 23. April. Auf Wunsch können angehende Abiturientinnen und Abiturienten nach Beratung durch die BT-Lehrer vom Präsenzunterricht freigestellt werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin die absolute Pflicht zum Einhalten der CoronaRegeln – AHA-L. Mit dem Ende der jeweils letzten Unterrichtsstunde ist das Schulgelände umgehend zu verlassen. In den Freistunden stehen Mensa und Aula nach den üblichen Regeln zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

W. Klemp und M. Rottmann

Zurück