Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe 10
Im verkürzten Bildungsgang (G8) bietet sich ein Auslandsjahr insbesondere während der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jg. 10) an.
Wer?
Schülerinnen, die die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erworben haben.
Wohin?
USA, Australien, Kanada, Neuseeland, Latein Amerika, Südafrika, England, Frankreich, Spanien sind besonders beliebte Ziele. Grundsätzlich ist jedes europäische und außereuropäische Land möglich, Grundkenntnisse der Landessprache sind empfehlenswert.
Wann?
In der Regel erstreckt sich ein Auslandsaufenthalt über 6 Monate oder 1 Schuljahr. Auch kürzere Aufenthalte sind möglich. Wenn weniger als ein Halbjahr im Ausland verbracht wird, ist dieser Aufenthalt in das erste Halbjahr zu legen. Dies gilt auch für Auslandsaufenthalte von 6 Monaten.
Die Entscheidung, ob nach Rückkehr der Eintritt in die Qualifikationsphase (Jg. 11) erfolgen kann oder die Einführungsphase (Jg. 10) durchlaufen werden muss, ist abhängig vom Leistungsbild vor Weggang.
Genaue Informationen findet man auf dem „Merkblatt zum Auslandsaufenthalt" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW.
Die Beratung der Eltern und Schülerinnen des Ursulinengymnasiums findet zentral auf Elternabenden, auf Versammlungen interessierter Schülerinnen der Klassen 9 und in Einzelberatungen statt.
Ansprechpartner: Frau Helga Meye (Im Schuljahr 2018/19 vertreten durch Frau Julia Heinen)
Weitere Informationen
Merkblatt zum Auslandsaufenthalt vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
Informationen für Ursulinenschülerinnen im Auslandsaufenthalt
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